Bedingungen für Fachbetriebe
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Unternehmen (im Folgenden „Fachbetrieb"), die sich auf der Plattform KlimaScout registrieren, um Kundenanfragen zu Klimaanlagen zu erhalten. Betreiberin der Plattform ist die im Impressum genannte Fresh Vision Agency (im Folgenden „KlimaScout").
(2) Die Plattform richtet sich an Fachbetriebe ausschließlich als Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG. Abweichende Geschäftsbedingungen des Fachbetriebs gelten nicht.
§ 2 Leistungen von KlimaScout
(1) KlimaScout vermittelt Anfragen von Privat- und Gewerbekunden zu Kauf, Montage, Austausch, Reparatur und Wartung von Klimaanlagen an registrierte Fachbetriebe.
(2) KlimaScout wird nicht Vertragspartner der zwischen Kunde und Fachbetrieb geschlossenen Verträge. Angebot, Vertrag, Ausführung, Preis, Gewährleistung und Haftung betreffen ausschließlich das Verhältnis zwischen Kunde und Fachbetrieb.
(3) KlimaScout schuldet keinen Auftragsabschluss und übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Anzahl oder Qualität von Anfragen.
§ 3 Registrierung und Prüfung
(1) Der Fachbetrieb hat bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.
(2) Der Fachbetrieb bestätigt, über alle für seine Tätigkeit erforderlichen Gewerbeberechtigungen und gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen (insbesondere für den Umgang mit Kältemitteln) zu verfügen, und weist diese auf Verlangen nach.
(3) KlimaScout kann Registrierungen ohne Angabe von Gründen ablehnen und Konten bei Verstößen gegen diese Bedingungen sperren.
§ 4 Leads und Freischaltung
(1) Ein Lead ist eine dem Fachbetrieb von KlimaScout zugeteilte Kundenanfrage.
(2) Die Kontaktdaten des Kunden werden erst nach aktiver, kostenpflichtiger Freischaltung durch den Fachbetrieb sichtbar. Vor jeder Freischaltung wird der Preis angezeigt; die Freischaltung erfolgt erst nach ausdrücklicher Bestätigung.
(3) Der Preis beträgt 25,00 € pro freigeschaltetem Lead. KlimaScout ist umsatzsteuerbefreit (Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG). Es fällt keine Grundgebühr an.
(4) Mit der Bestätigung entsteht der Entgeltanspruch, unabhängig davon, ob ein Vertrag zwischen Kunde und Fachbetrieb zustande kommt. Eine Freischaltung kann nicht rückgängig gemacht werden. Eine Rückerstattung oder Gutschrift ist ausgeschlossen.
(5) Preisänderungen gelten nur für Freischaltungen nach Inkrafttreten der Änderung.
§ 5 Abrechnung und Zahlung
(1) KlimaScout stellt einmal monatlich eine Sammelrechnung über alle im Vormonat freigeschalteten Leads.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
(3) Bei Zahlungsverzug ist KlimaScout berechtigt, weitere Freischaltungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zu sperren. Gesetzliche Verzugszinsen bleiben vorbehalten.
§ 6 Pflichten des Fachbetriebs
(1) Der Fachbetrieb verpflichtet sich, freigeschaltete Kunden zeitnah und professionell zu kontaktieren.
(2) Kundendaten dürfen ausschließlich zur Bearbeitung der jeweiligen Anfrage verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung für Werbezwecke ohne Einwilligung des Kunden ist untersagt. Der Fachbetrieb ist für die von ihm verarbeiteten Kundendaten selbst datenschutzrechtlich Verantwortlicher.
(3) Angebote und Nachrichten über die Plattform müssen wahrheitsgemäß sein.
§ 7 Bewertungen
Kunden können Fachbetriebe nach Auftragsvergabe bewerten. KlimaScout prüft Bewertungen vor der Veröffentlichung. Der Fachbetrieb kann veröffentlichte Bewertungen öffentlich beantworten. Ein Anspruch auf Löschung wahrheitsgemäßer Bewertungen besteht nicht.
§ 8 Haftung
(1) KlimaScout haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt nicht für Personenschäden.
(2) KlimaScout haftet nicht für die Richtigkeit der Angaben von Kunden, für das Zustandekommen von Aufträgen oder für eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Beide Seiten können die Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Bereits entstandene Entgeltansprüche bleiben unberührt.
§ 10 Änderungen
KlimaScout kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Fachbetrieb mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Fachbetrieb nicht vor Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist das für Brunn am Gebirge sachlich zuständige Gericht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.